Liebe Mandantinnen und Mandanten,
aufgrund der aktuellen Ereignisse bieten wir ab sofort sämtliche Besprechungstermine auch online via Sykpe an. Bitte sprechen Sie uns einfach telefonisch darauf an.
Wir sind auch weiter für Sie da.
Das Bestreben meiner Kanzlei ist es, eine vertrauensvolle und langfristige Beziehung zu Ihnen aufzubauen. Hierbei steht für mich weniger die eigene Repräsentation in einem Glaspalast, sondern die bestmögliche persönliche Erreichbarkeit für meine Mandanten im Vordergrund.
Mein Ziel ist es, Ihnen das wirtschaftlich und praktisch sinnvollste Ergebnis zu präsentieren. Meine umfassenden beruflichen und persönlichen Erfahrungen stelle ich Ihnen zu diesem Zweck zur Verfügung. Dafür stehe ich persönlich ein.
Bei Problemen in Rechtsgebieten, auf denen meine Kanzlei eher seltener tätig ist, beziehe ich fachkundige Kollegen beratend mit ein, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.
Ich verfüge über eine mehrjährige Berufspraxis als Rechtsanwalt. Besondere Schwerpunkte bilden hierbei das kollektive Arbeitsrecht, das gesamte Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht sowie das Befristungsrecht. Ferner bin ich in allen Bereichen des Sozial-, Familien- und Verkehrsrechts tätig.
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt neben der prozessualen Tätigkeit in einer umfänglichen Beratung und in gutachterlichen Stellungnahmen. Ich stehe Ihnen darüber hinaus gerne bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Seite. Außerdem bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein sowie des Anwaltvereins Tübingen
Das Arbeitsrecht könnte auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden und dient der Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beinhaltet Themen wie das Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan.
Weitere Schwerpunkte sind Informationen und Hinweise zur Rechtsprechung zu Themen wie Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Arbeitnehmerhaftung, Bewerbung, Urlaubsanspruch, Sondergratifikation und Insolvenz des Arbeitgebers.
Beinhaltet sind hier alle Gesetze und Bestimmungen, die sich auf den Schutz insbesondere der Gesundheit des Arbeitnehmers beziehen.
Die Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Hier sind viele Vorschriften einzuhalten, die bei Nichtbeachtung die Unwirksamkeit der Kündigung und damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben. Wichtig hierbei ist, dass die Unwirksamkeit einer Kündigung nur durch die rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden kann.
Bei Unternehmensinsolvenz gelten zahlreiche Sondervorschriften, etwa zum Insolvenzgeld, zu Gehaltsabtretungen, zur Kündigung oder zu Sozialplänen.
Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung im Regelfall keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hat. Existiert kein Sozialplan und bietet der Arbeitgeber nicht bereits im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung an, ist der Arbeitnehmer vielmehr darauf angewiesen, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Zahlung einer Abfindung zu vereinbaren. In der Regel ist hierbei die Zahlung eines halben Monatslohnes pro vollendetem Beschäftigungsjahr eine realistische Größenordnung.
Beinhaltet die Umsetzung und Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben wie Arbeitszeitgestaltung, Entwicklung betrieblicher Lohnsysteme usw.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Vermeidung von Interessenkollisionen im arbeitsrechtlichen Bereich ausschließlich Arbeitnehmer und Angestellte vertrete.
Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zur Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege.
Wer löst evtl. aufgenommene Schulden ab? Wie sollen die Sparkonten verteilt werden? In welcher Höhe besteht Ausgleichspflicht gegen die Anderen im Rahmen eines Zugewinnanspruchs?
Es muss geregelt werden, wer die Wohnung behält oder erhält.
Wer muss an wen wie viel Unterhalt zahlen? Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen?
Wer erhält das elterliche Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Gekennzeichnet ist eine Insolvenz durch die Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinem Gläubiger nicht erfüllen kann. Das Insolvenzrecht beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten beider Seiten. Das Verfahren wird auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners vom Insolvenzgericht durchgeführt, das mit der Verwertung einen Insolvenzverwalter beauftragt und beaufsichtigt. Die wichtigsten Arten des Insolvenzverfahrens sind das Unternehmensinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Einzelfirmen aller Art, Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaft, oHG, KG) und Mischformen (z.B. GmbH & Co. KG) fallen in das Unternehmensinsolvenzverfahren.
Abweichend zur Verwertung des Unternehmens kann zur Sanierung ein Insolvenzplan oder die Eigenverwaltung durch den Schuldner beschlossen werden. Zum Verbraucherinsolvenzverfahren gehören alle nicht selbstständig Tätigen wie Arbeitnehmer und Beamte, "Hartz-IV-Empfänger", Sozialhilfebezieher und Rentner. Im vereinfachten Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern nur einen Treuhänder. Das Insolvenzrecht ist eine komplexe Materie mit zahlreichen Sonderregelungen in anderen Rechtsgebieten, etwa dem Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht, aber auch dem Strafrecht.
Gerne übernehme ich die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens für Sie.
Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Dieser ergibt sich aus: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung.
Die Insolvenzordnung regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird.
Bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag kann das Insolvenzgericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen, wie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, anordnen.
Zuständig für den Insolvenzantrag ist das Insolvenzgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Berechtigt zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner sowie jeder Gläubiger, wenn ein besonderes Rechtsschutzinteresse besteht (Ausgleich seiner Forderung).
Steht am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Der Schuldner startet schuldenfrei in eine neue Zukunft.
Das Sozialrecht ist viel mehr als nur eine Ansammlung von Paragrafen. Es verankert vielmehr im Gesetz soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe für alle, orientiert am Ziel sozialer Gerechtigkeit. Es ist damit eine elementare Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden in unserem Land. Im Sozialrecht werden im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht geregelt.
Leistungen aus der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. Sie umfassen zur finanziellen Absicherung: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.
Leistungen des Schwerbehindertenrechts zählen zu den Ansprüchen aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht sowie Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.
Sozialhilfe ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung. Sie hat im System der sozialen Sicherheit die Funktion des untersten Auffangnetzes.
Das Lastenausgleichsgesetz hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, teilweise finanziellen Schadensersatz zu leisten.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung zählen insbesondere die Leistungen zur Teilhabe sowie die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung.
Arbeitslosengeld II dient zur Sicherung des Existenzminimums erwerbsfähiger Hilfebedürftiger. Hierbei werden der sogenannte Regelsatz sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen.
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinn sowohl das Straßenverkehrsrecht als auch das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Der Begriff Verkehrsrecht wird im üblichen Sprachgebrauch jedoch nur auf den Straßenverkehr bezogen. Es umfasst mehrere Teilbereiche wie das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen), das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.), das Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht.
Das Verkehrsrecht wird als typisches Ordnungsrecht durch das Bundesrecht bestimmt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Bei Verwicklung in einen Unfall besteht gegen den Unfallverursacher Anspruch auf einen Mietwagen für den Zeitraum der Instandsetzung eines geschädigten Fahrzeugs. Wird ein Mietwagen nicht in Anspruch genommen, besteht Anspruch auf Abgeltung des Nutzungsausfalls. Dieser ist je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich hoch.
Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem anderen.
Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber der Haftpflichtversicherung können nach einem Unfall geltend gemacht werden.
Zu den Aufgaben eines Anwalts für Verkehrsrecht gehört u. a. die Unfallregulierung. Dabei geht es hauptsächlich um die Abwicklung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche und um die Frage, wer von wem wie viel verlangen kann. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Unfallverursacher zu tragen.
An dieser Stelle möchte ich Sie regelmäßig über aktuelle Nachrichten aus meinen Tätigkeitsbereichen informieren. Sollten Sie zu einzelnen Entscheidungen Fragen haben oder ein bestimmtes Themengebiet vermissen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
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WeiteresMeinem Leitbild entsprechend steht bei mir völlige Gebührentransparenz stets im Vordergrund. Dementsprechend kläre ich meine Mandanten bereits in unserem ersten Gespräch darüber auf, welche Kosten auf sie zukommen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Anwaltsgebühren in außergerichtlichen Angelegenheiten pauschal vereinbart werden können. Kriterien für die Höhe der Gebühren sind beispielsweise die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit, der Arbeitsaufwand und nicht zuletzt die finanzielle Leistungsfähigkeit meines Mandanten. Scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen. Wir werden uns schon einig.
Nach wissenschaftlichen Studien gilt in Deutschland mehr als jeder zehnte Haushalt als überschuldet. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen kann nahezu jeder unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten.
Sind auch Sie in einer Situation, in der Sie Ihre laufenden Verbindlichkeiten nur noch schwerlich erfüllen können? Haben Sie das Gefühl, dass Sie in absehbarer Zeit nicht mehr aus der Schuldenfalle herausfinden? Möglicherweise kann ich Ihnen in dieser Situation dabei helfen, wirtschaftlich wieder "auf die Beine" zu kommen.
Mein Ziel ist es hierbei, zusammen mit Ihnen und Ihren Gläubigern zu fairen Konditionen einen gangbaren Weg aus der Schuldenfalle zu erarbeiten. Scheitert dieser Weg und ist eine Einigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich, bereite ich sämtliche Schritte zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens für Sie vor. Hierbei steht für mich völlige Kostentransparenz im Vordergrund.
Rechtsanwalt Michael Vogt
Mauerstr. 36
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 128221